Geburtsschäden führen zu komplexen rechtlichen und medizinischen Fragestellungen, z. B. Asphyxie, Schulterdystokie, Aufklärungspflichten über verschiedene Geburtsmodalitäten, CTG-Ableitung, Anwendung von Medikamenten im off-label-use, Indikationsstellung zur Sectio. Gerade im Bereich der Geburtshilfe greifen unterschiedliche Fachdisziplinen (Gynäkologie, Hebammen, Neonatologie, Anästhesie) ineinander, was zu besonderen Haftungskonstellationen führen kann.
BergmannPartner verfügt im Geburtsschadensrecht über langjährige Erfahrung. Als Spezialisten für Arzthaftung kennen wir die besonderen Probleme und vertreten Ihre Interessen mit hoher Kompetenz, Sachlichkeit und Fingerspitzengefühl.