Das Bundesministerium der Justiz hat im Juni 2024 einen Regierungsentwurf vorgelegt, mit dem der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von zuletzt 5.000,00 € auf 8.000,00 € erhöht werden sollen. Daneben erfolgt ein für den Bereich der Arzthaftung zentraler Vorschlag: Zukünftig sollen streitwertunabhängig stets Landgerichte für „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ zuständig sein. Hiermit soll vor dem Hintergrund der zunehmend komplexer werdenden Streitigkeiten in diesem Gebiet eine weitergehende Spezialisierung erreicht werden. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums ist zu begrüßen. Die Konzentrierung arzthaftungsrechtlicher Angelegenheiten bei entsprechenden Spezialkammern am Landgericht dürfte die Verfahrenseffizienz und Entscheidungsqualität erhöhen. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob der Vorschlag durch das Parlament angenommen wird.