Der BGH hat mit Entscheidung vom 09.10.2025 (III ZR 180/24) ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm zur Haftung im Zusammenhang mit Behandlungsfehlervorwürfen bei einer Corona-Schutzimpfung bestätigt. Hiernach ist die Impfung gegen das Corona-Virus durch einen niedergelassenen Arzt im April 2023 als hoheitliche Aufgabe zu bewerten mit der Folge, dass der Arzt nicht persönlich für etwaige Behandlungsfehler haftet. Es kommt vielmehr gemäß Art. 34 S. 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht. in Naturprodukt wie Obstmüsli völlig gefahrenlos sei.