Hygienefehler sind haftungsträchtig. Gesetze und Rechtsprechung stellen hohe Anforderungen. Infektionen sind grundsätzlich keine voll beherrschbaren Risiken. Ärzt:innen und Krankenhausträger treffen aber eine sekundäre Darlegungslast: Um haftungsrechtlichen Vorwürfen effektiv entgegenzutreten, sind ein gutes Hygienemanagement und eine sorgfältige Dokumentation geboten. BergmannPartner kennt als Spezialisten für Arzthaftung die Fallstricke im Bereich der Hygiene.