Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 11.03.2026 - 5 U 29/25 herausgestellt. dass einem Zahnarzt ein Nachbesserungsrecht zusteht: Ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der Mangelhaftigkeit einer prothetischen Versorgung setze voraus, dass dem Zahnarzt Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werde. Dies folge aus dem werkvertragsähnlichen Charakter und dem Umstand, dass selbst bei Einhaltung der äußersten zahnärztlichen Sorgfalt eine perfekte Eingliederung des Zahnersatzes in nur einem Termin nicht immer gewährleistet werden könne (OLG Köln, Urteil vom 11.03.2026 - 5 U 29/25).