BergmannPartner vertritt Ärzte und sonstige Akteure der Krankenhäuser und Unternehmen des Gesundheitswesens in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir vertreten Sie bei Behandlungsfehlervorwürfen, die strafrechtlich als fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung verfolgt werden. Ein weiteres Feld der Verteidigung sind Vorwürfe des Wirtschaftsstrafrechts (z. B. Abrechnungsbetrug, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen).
Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und vor Gericht. Wir berücksichtigen dabei die Auswirkungen des Strafverfahrens auf zivilrechtliche Schadensersatzprozesse, das Berufsrecht und das Vertragsarztrecht.