Die modernen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin führen immer wieder zu spannenden Rechtsfragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Nunmehr hat der BFH einen weiteren Aspekt näher beleuchtet (BFH, Beschluss vom 07.07.2022 - V R 10/20): Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen stellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt. Die Entscheidung fügt sich in die sonstige Rechtslage zur Kryokonservierung ein: Nach der Richtlinie zur Kryokonservierung des GBA stellt eine solche Kryokonservierung zumindest bei keimschädigender (oft onkologischer) Behandlung eine erstattungsfähige Heilbehandlung dar. Auch im Recht der privaten Krankenversicherung wurden die Kosten einer Kryokonservierung bereits den Behandlungskosten zugewiesen (LG Magdeburg, Urteil vom 5. 4. 2006 - 11 O 195/06; LG Dortmund, Urteil vom 10. 4. 2008 - 2 O 11/07). Hier bedarf es jedoch einer genauen Prüfung der Versicherungsbedingungen.