Zwei Ärzte und bekannte MedFluencer machten bei Instagram Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron-Unterspritzungen. Dabei ist vergleichende Werbung für Schönheits-OPs verboten. Warum das laut BGH auch für Eingriffe mit der Kanüle statt mit dem Skalpell gilt, zeigen unsere Anwälte Dr. Carolin Wever und Dr. Sebastian Krekeler, LL.M. in einem Gastbeitrag für Beck-aktuell: