Eine lesenswerte Entscheidung hat das Landgericht Koblenz zur Tierhalterhaftpflicht bei einem Gerangel von Hunden getroffen (Urt. v. 12.06.2023, Az. 5 O 38/21). Als der Kläger versuchte, die beiden Hunde voneinander zu trennen, wurde er von einem der beiden Hunde gebissen, ohne dass geklärt werden konnte, welcher der beiden Tiere zugebissen hat. Die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Halter des anderen Hundes gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg. Es könne offenbleiben, welches Tier tatsächlich zugebissen habe, da auch eine bloße Mitverursachung durch den anderen Hund ausreiche. Allerdings kürzte das Landgericht die Ansprüche aufgrund eines Mitverschuldens, weil der Kläger in das Gerangel der beiden Hunde eingegriffen hat. Ein durchschnittlicher und gewissenhafter Hundebesitzer würde nach Ansicht des Landgerichtes in einer Situation, in der sich zwei Hunde raufen, nicht in das Geschehen eingreifen. Aufgrund dieses Mitverschuldens kürzte das Landgericht die Ansprüche um 50 %.