Schadenersatzzahlungen, die ein Geschädigter wegen eines durch das schädigende Ereignis erlittenen Verdienstausfallschaden erhält, sind als Entschädigung für entstehenden Arbeitslohn nach § 24 Nr. 1a EStG zu versteuern. Eine verbreitete Berechnungsmethode für den Verdienstausfallschaden ist die „modifizierte Nettolohnmethode“, d.h die Berechnung des fiktiven Nettolohns zzgl. der hierauf anfallenden Steuern. Häufig wird diesbezüglich vereinbart, dass zunächst der ausgefallene Nettoverdienst gezahlt wird und später nach Vorlage eines Nachweises zusätzlich die hierauf angefallene Einkommenssteuer erstattet wird. Beachtenswert ist diesbezüglich aber, dass der Bundesfinanzhof jüngst entschieden hat, dass der Ersatz der angefallenen Einkommenssteuer seinerseits eine steuerpflichtige Entschädigung darstellt (Urteil vom 15.10.2024 – IX R 5/23).