Das OLG Celle hat entschieden, dass Ärzte sich strafbar machen können, wenn sie ohne vorherige körperliche Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskentragepflicht erteilen (OLG Celle, Beschl. v. 16.11.2022, Az. 2 Ss 137/22). Wie auch die Vorinstanz hat nun auch das OLG entschieden, dass ein ärztliches Gesundheitszeugnis falsch iSd §278 StGB ist, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde und dies sich nicht aus dem Attest ergibt.