Nachdem zuletzt der Bundesgerichtshof in einer begrüßenswerten Entscheidung deutlich gemacht hat, dass zwischen Aufklärungsgespräch und Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen kein fester Zeitraum abzuwarten ist (BGH Urteil vom 20.12.2022 - VI ZR 375/21), hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Dresden zum Zeitpunkt der Risikoaufklärung ausgeführt. Demnach sei bei Implantation einer Knietotalendoprothese die Aufklärung am Operationstag noch rechtszeitig. Entscheidend sei, ob der Patient unter dem jeweils gegebenen Umständen ausreichend Gelegenheit habe, innerlich frei darüber zu entscheiden, ob er sich der beabsichtigten medizinischen Maßnahme unterziehen wolle oder nicht. Da der Kläger im konkreten Fall um 09.00 Uhr über die Operation aufgeklärt worden, diese aber erst gegen 18.00 Uhr am gleichen Tag durchgeführt worden sei und zwischenzeitlich keine Bedenken durch den Patienten mitgeteilt worden seien, sei die Aufklärung rechtzeitig gewesen (OLG Dresden, Beschluss vom 10.11.2023, 4 U 906/23).