Krankenhäuser sind unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und komplexe Unternehmen zugleich.
BergmannPartner berät bei rechtlichen Fragestellungen im Rahmen des Betriebs von Krankenhäusern, wie z.B. Leistungserbringungsrechts des SGB V. Wir unterstützen Sie bei Verfahren vor den Zulassungsgremien (z. B. im Rahmen der Ermächtigung), bei der Gestaltung von Verträgen für besondere Versorgungsformen (z. B. Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V) und der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).