Haftungsansprüche im Bereich der Arzthaftung können zu schwersten Personenschäden führen.
BergmannPartner vertritt die Interessen der Versicherer und medizinischen Leistungserbringer im Gesundheitswesen effektiv im Bereich der Auseinandersetzung zum Haftungsgrund. Wir kennen auch die Fallstricke bei Streitigkeiten zur Haftungshöhe. Im Bereich der Personenschäden beobachten wir die aktuelle Rechtsprechung und entwickeln passende Verteidigungsstrategien in den Bereichen des immateriellen und materiellen Schadens, z.B. Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Schockschaden, Angehörigenschmerzensgeld und bei Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern und sonstigen Dritten.