In der Praxis kann selten sichergestellt werden, dass fremdsprachige Patienten in ihrer Muttersprache aufgeklärt werden. Eine Aufklärung ist nach Auffassung des OLG Hamm aber auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn der aufklärende Arzt den Eindruck hatte, dass der Patient die Aufklärung in deutscher Sprache – zumindest mit Hilfe eines Angehörigen - verstanden hat (OLG Hamm, Urteil vom 8.3.2024, 26 U 75/23). Für die entscheidende Frage, wann ein Arzt diesen Eindruck gewinnen darf, verwies das Gericht auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe: „Gibt ein ausländischer Patient, der offenbar der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, während des Aufklärungsgesprächs nicht zu erkennen, dass er die Aufklärung nicht verstanden hat und verlangt auch keinen Dolmetscher oder zumindest einen deutsch sprechenden Familienangehörigen, kann der Arzt davon ausgehen, dass die erteilte Einwilligung in den Eingriff wirksam ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - 7 U 121/13).
Die praxisnahe Entscheidung ist zu begrüßen. Vorsorglich sollten Behandler durch geeignete Fragen sicherstellen, dass der Patient der Aufklärung tatsächlich folgen kann.