Das Oberlandesgericht Jena hat seine bisherige Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast bei postoperativ festgestellten Nervenschädigungen erneut bestätigt (OLG Jena, Urteil vom 28.01.2025 - 7 U 698/23). Kommen neben einem Lagerungsschaden weitere Schadensursachen in Betracht, greife die Vermutung des § 630h Abs. 1 BGB nicht (so auch OLG Jena, Urteil vom 25.04.2023 - 7 U 677/18). Kommt es gleichwohl zu einer Beweislastumkehr nach § 630h Abs. 1 BGB, kann der Behandler den damit ihm obliegenden Beweis auch dadurch führen, dass er seine ständige Übung zur Lagerung bei entsprechenden Operationen glaubhaft schildert. Eine Erinnerung an das konkrete Vorgehen bedürfe es dagegen nicht („immer so“-Beweis).