Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 23.05.2022 – 25 W 622/22 sich mit der Frage beschäftigt, ob bei Streit über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung im Verhältnis zu einer privaten Krankenversicherung die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zulässig ist. Entgegen der in der juristischen Literatur geäußerten Ansicht bejahte das Oberlandesgericht München diese Möglichkeit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 16.11.2015 – 3 W 41/15). Es sei insoweit für die Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens ausreichend, wenn die Feststellungen des Sachverständigen zur Klärung der Frage beitragen können, welcher Behandlungsaufwand „notwendig“ im Sinne der Versicherungsbedingungen ist. Die Frage, ob die Durchführung eines normalen Streitverfahrens im konkreten Fall zweckmäßiger wäre, sei für die Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens ohne Belang. Es bleibt abzuwarten, ob die nunmehr durch das OLG München bestätigte Möglichkeit zukünftig tatsächlich in der Praxis genutzt wird und wie sich weitere Oberlandesgerichte in dieser Frage positionieren werden.