Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.12.2021, 26 U 102/20 seine bisherige - im Vergleich zu der Rechtsprechung sonstiger Oberlandesgerichte eher restriktive - Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Geburtsschäden bestätigt. Der Kläger ist in erheblichem Umfang pflegebedürftig und trotz des zwischenzeitlich erreichten Alters von 16 Jahren noch immer auf dem Stand eines sechs Monate alten Säuglings. Der Senat hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 € für angemessen. Demgegenüber urteilten andere Gerichte ungleich höhere Schmerzensgeldbeträge aus. Das Landgericht Limburg nahm mit einem Schmerzensgeldbetrag von 1.000.000,00 € (Urteil vom 28.06.2021 - 1 O 45/15) bisher (soweit ersichtlich) den höchsten Betrag an.